Die Berechnung der Kosten für den Zahnersatz orientiert sich an einem Befund. Der Zahnarzt stellt nach seiner Untersuchung einen bestimmten Sachverhalt fest, z.B. "Bei Patient Mustermann fehlt ein Backenzahn." So individuell wie die Menschen sind, so individuell und unterschiedlich können auch Befunde sein. Deswegen hat im Auftrag des Gesetzgebers ein Sachverständigengremium die Befunde systematisiert und in Klassen eingeteilt. Diese beschreiben, mit welchen technischen Mitteln ein bestimmter Befund"in der Regel" zu behandeln ist. Daraus abgeleitet erklärt sich der Begriff "Regelversorgung". An dieser Regelversorgung orientiert sich die Höhe des Festzuschusses der Krankenkasse.
Als Patient können Sie frei entscheiden, welchen Zahnersatz Sie wählen. Den Zuschuss Ihrer Krankenkasse behalten Sie auch dann, wenn Sie sich aus der Fülle der Möglichkeiten des modernen Zahnersatzes für eine höherwertige Versorgung entscheiden sollten.
Der Festzuschuss deckt 50 bis 65 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung. Den höchsten Zuschuss (65 Prozent) erhält nur, wer sein Bonusheft über zehn Jahre regelmäßig geführt hat.
Die Stiftung Warentest bewertet in regelmäßigen Abständen Zusatz- Versicherungen für Zahnersatz. Das Ergebnis: Wenn eine Behandlung ansteht, macht der schnelle Abschluss einer solchen Zusatzversicherung keinen Sinn. Die ersten Leistungen aus der Police erhalten Sie nämlich frühestens acht Monate nach Vertragsschluss. Viele Versicherer schränken sogar in den ersten drei bis fünf Vertragsjahren die Leistungen ein. Darüber hinaus sollten Sie sich vor Abschluss eines Vertrages entscheiden, welche Leistungen Sie versichern möchten.
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Für neuen Zahnersatz erstellt Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP). Dieser ist unterteilt in Kassenleistung und Eigenanteil und beschreibt, welche Art und Umfang von Zahnersatz Ihr Zahnarzt für Sie plant. Neben der Höhe des Arzthonorars beinhaltet der HKP auch einen detaillierten Kostenvoranschlag des Dentallabors. Vor Beginn der Behandlung müssen Sie den HKP bei Ihrer Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen.
Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse gilt der HKP in der Regel sechs Monate.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Zahnersatz beträgt zwei Jahre auf Material- und Verarbeitungsfehler. Darüber hinausgehende so genannte Garantieverlängerungen sind in der Regel Versicherungsleistungen, die Sie zusätzlich in Anspruch nehmen. Ob sich diese zusätzlichen Kosten für Sie lohnen klären wir gern mit Ihnen im Gespräch.
Fast alle Zahnarztpraxen bieten Ihren Patienten heute Teilzahlungsregelungen oder Finanzierungen an. Da der Behandlungsvertrag zwischen Zahnarzt und Patienten geschlossen wird, sollten alle diesbezüglichen Fragen individuell in der Praxis Ihres Vertrauens erörtert werden.
Es gibt viele Möglichkeiten bei der Versorgung mit Zahnersatz, die sich auch preislich unterscheiden. Ob die Regelversorgung oder eine höherwertige, naturgetreue Versorgung: Zahnersatz ist Maßarbeit. Er wird individuell für Sie in vielen Einzelschritten größtenteils in Handarbeit und exakt passend hergestellt. Zahnersatz, der alle medizinischen und technischen Anforderungen erfüllt, ist ein handwerkliches Meisterstück.
Umfangreiches Wissen auf dem Gebiet der Material- und Werkstoffkunde wird von den Zahntechnikerinnen und Zahntechnikern ebenso erwartet wie sachgerechte Verarbeitung der Werkstoffe und Kenntnisse über Anatomie und Funktion des Kausystems. Aber nicht nur handwerkliches Können ist gefragt. Auch ästhetisch-künstlerisches Empfinden für Farben und Formen ist eine Voraussetzung für die Gestaltung eines natürlichen Zahnersatzes.
Sie können mittlerweile zwischen Vollkeramik, Nichtedelmetall, Goldlegierung und Titan wählen. Jedes Material hat verschiedene Vor- und Nachteile. Welches Gerüst für Sie am besten geeignet ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie Allergien, schon vorher verwendeten Legierungen oder aber auch vom Preis. Wir unterstützen Ihren Zahnarzt gerne in der Beratung.
Alle Materialien für Zahnersatz entsprechen dem Medizinproduktegesetz und sind auf ihre Verträglichkeit getestet. Ihr Zahnarzt berät Sie gern über die Versorgungsalternativen. Dabei berücksichtigt er, welche Materialien bereits in Ihrem Mund vorhanden sind, um eventuelle Wechselwirkungen auszuschließen.
Jeder Zahnersatz ist ein Unikat, das in Funktion und Ästhetik exakt an die Situation in Ihrem Mund angepasst ist. Davor sind viele einzelne Arbeitsschritte, viele davon in filigraner Handarbeit der Zahntechniker nötig.
Zahnärzte und Dentallabore arbeiten meist jahrelang zusammen und bilden ein eingespieltes Team. Natürlich können Sie bei Ihrem Zahnarzt den Wunsch äußern, wo Ihr Zahnersatz hergestellt werden soll. Er muss aber nicht mit einem fremden Dentallabor zusammenarbeiten, wenn er das nicht möchte.
Wir arbeiten natürlich gern mit jedem Zahnarzt zusammen und richten uns nach seinen Wünschen.
Je nach System und Aufwand beim Implantieren variieren die Kosten für ein Implantat inklusive der zahntechnischen Arbeit grob geschätzt zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Dies hängt auch davon ab, ob zusätzlich begleitende oder vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Knochenaufbau, durchgeführt werden müssen. Die genauen Kosten kann Ihnen Ihr implantologisch tätiger Zahnarzt nach einer ausführlichen Untersuchung und Beratung im Rahmen eines Kostenvoranschlages nennen.
Ein Implantat kann man grundsätzlich als Ersatz eines oder mehrerer fehlender Zähne einbringen. Das Implantat ersetzt die Wurzel und hält den auf den Implantaten befestigten Zahnersatz (Krone, Brücke etc.).
Ob ein Implantat gesetzt werden kann, muss der Zahnarzt oder Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurg mit Ihnen besprechen. Es gibt einige Vorraussetzungen, die zu beachten sind. Fragen Sie Ihren Zahnarzt.
Jeder Fall ist so individuell, dass Ihr Zahnarzt Ihnen mehrere Lösungen vorschlagen kann. Er wird Sie gerne ausführlich beraten – wenn gewünscht auch mit unserer Unterstützung.
Wir können Ihre Totalprothese über die statischen und allgemein funktionellen Gesichtspunkte hinaus individualisieren. Es ist möglich, die Zahnform, Zahnstellung und auch das Zahnfleisch so zu gestalten, dass es sich von den natürlichen Zähnen nicht unterscheidet. Ihr Zahnarzt berät Sie dazu gerne, wir unterstützen die gemeinsamen Bemühungen um „schöne Zähne“ gern, in dem wir die ästhetischen Anproben in Praxis oder Labor begleiten.